Ablauf
Danach geht es in bis zu 4 probatorischen Sitzungen vor allem darum, herauszufinden, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen und mir stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann und ich Ihnen eine geeignete Behandlung anbieten kann.
Können wir uns beide vorstellen, therapeutisch zu arbeiten, stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse für eine Kurzzeit- (2x12 Therapieeinheiten) oder eine Langzeitpsychotherapie (60 Therapieeinheiten). Für letztere muss ich in einem separaten Bericht die Notwendigkeit der Therapie und den Behandlungsplan darlegen. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, geprüft. Er enthält keinen Patientennamen und die Krankenkasse kann und darf diesen Bericht nicht lesen.
Für die Beantragung einer Therapie ist außerdem die Konsultation eines Arztes erforderlich („Konsiliarbericht“). Vor allem soll ausgeschlossen werden, dass etwas körperlich gegen eine Psychotherapie spricht.
Nach der Bewilligung durch Krankenkasse und ggf. Gutachter kann die eigentliche Therapie beginnen. Termine finden in der Regel wöchentlich statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.
Kosten
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse nach Beantragung und Bewilligung dann die Kosten
einer Therapie.
Für Privatpatienten ist es wichtig, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen, ob Ihr Krankenversicherungstarif
psychotherapeutische Behandlungen einschließt, welche Form der Beantragung erforderlich ist, welchen
Stundenumfang die Kasse gewährt und welche Erstattungshöhe der Versicherungstarif vorsieht.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlungsstunden selbst zu übernehmen.
Beratung
biete ich Psychotherapie auch als Lebensbegleitung und Beratung in Krisensituationen an. Dies wird aber grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Krankenversicherungen finanziert. Hier besteht die Möglichkeit, die Kosen für die Behandlungsstunden selbst zu übernehmen. Die von mir dafür in Rechnung gestellten Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP.
Ausfallhonorar
Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt derzeit sowohl für gesetzlich Versicherte, Selbstzahler als auch Privatpatienten 50 €, ist unabhängig vom Grund der Absage und wird privat in Rechnung gestellt (Grundlage § 615 BGB).