Zunächst muss mindestens ein Gespräch im Rahmen einer psychotherapeutischen Sprechstunde vereinbart werden (bei mir oder einem anderen niedergelassenen Psychotherapeuten), um zu klären, welche Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie eine Behandlung benötigen.
Danach geht es in bis zu 4 probatorischen Sitzungen vor allem darum, herauszufinden, ob die „Chemie“ zwischen Ihnen und mir stimmt und eine vertrauensvolle Beziehung entstehen kann und ich Ihnen eine geeignete Behandlung anbieten kann.
Können wir uns beide vorstellen, therapeutisch zu arbeiten, stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse für eine Kurzzeit- (2x12 Therapieeinheiten) oder eine Langzeitpsychotherapie (60 Therapieeinheiten). Für letztere muss ich in einem separaten Bericht die Notwendigkeit der Therapie und den Behandlungsplan darlegen. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, geprüft. Er enthält keinen Patientennamen und die Krankenkasse kann und darf diesen Bericht nicht lesen.
Für die Beantragung einer Therapie ist außerdem die Konsultation eines Arztes erforderlich („Konsiliarbericht“). Vor allem soll ausgeschlossen werden, dass etwas körperlich gegen eine Psychotherapie spricht.
Nach der Bewilligung durch Krankenkasse und ggf. Gutachter kann die eigentliche Therapie beginnen. Termine finden in der Regel wöchentlich statt. Eine Sitzung dauert 50 Minuten.

Die Kosten für die probatorischen Sitzungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse nach Beantragung und Bewilligung dann die Kosten einer Therapie.
Für Privatpatienten ist es wichtig, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen, ob Ihr Kranken­versicherungs­tarif psychotherapeutische Behandlungen einschließt, welche Form der Beantragung erforderlich ist, welchen Stunden­umfang die Kasse gewährt und welche Erstattungshöhe der Versicherungstarif vorsieht.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlungsstunden selbst zu übernehmen.

Neben der Behandlung von krankheitswertigen psychischen Beschwerden biete ich Psycho­therapie auch als Lebensbegleitung und Beratung in Krisensituationen an. Dies wird aber grundsätzlich weder von gesetzlichen noch privaten Kranken­versicherungen finanziert. Hier besteht die Möglichkeit, die Kosen für die Behandlungsstunden selbst zu übernehmen. Die von mir dafür in Rechnung gestellten Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten GOP.

Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin Bescheid. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Sie, wie es bei selbstständig arbeitenden Psychotherapeuten üblich ist, bei kurzfristigen Absagen (später als 48 Stunden vor dem Termin) aus wirtschaftlichen Gründen an dem entstandenen Verlust beteiligen muss. Denn die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sitzung nicht, wenn ein Patient nicht erscheint (egal aus welchem Grund).
Das Ausfallhonorar für kurzfristig abgesagte Stunden beträgt derzeit sowohl für gesetzlich Versicherte, Selbstzahler als auch Privatpatienten 50 €, ist unabhängig vom Grund der Absage und wird privat in Rechnung gestellt (Grundlage § 615 BGB).

 

Dipl.-Psych. Katja Völmle  •  Burgmauer 6  •  50677 Köln      |      Datenschutz